Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsgegenstand
Die auf Grundlage der hier vorliegenden AGB abgeschlossenen Verträge betreffen die Anbringung von Spezialfolien an Fahrzeugen der Kunden. Nach Absprache können die Folien auch auf anderen Flächen/Gegenständen angebracht werden. Die AGB finden dann ebenfalls, soweit zutreffend, Anwendung.

2. Angebote
Von uns erteilte Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als bindend bezeichnet.

3. Preise
Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise. Verbringungskosten für das Fahrzeug an einen anderen Ort sind in den Endpreisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls ist das Fahrzeug nach Fertigstellung in unserem Betrieb abzuholen.

4. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht
Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsschluss an uns zu übermitteln. Der Käufer verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns.

Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite und in sozialen Medien. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen auf Wunsch unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns und dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht werden.

5. Scheibentönung
Unsere Scheibentönungen werden ausschließlich mit FOLIATEC.com Autoglasfolie durchgeführt. Angelieferte Materialien außer FOLIATEC.com werden bei uns nicht verarbeitet.
Wir gewähren Ihnen 5 Jahre Garantie gemäß den Pflegehinweisen.
Der zeitliche Aufwand einer Scheibentönung liegt bei ca. 2–3 Stunden. Fahrzeuge, die den ganzen Tag bei uns verbleiben können, benötigen eine kurze Vorlaufzeit. Da unser Team auch gerne zu dritt an einem Fahrzeug arbeitet, kann die Montagedauer entsprechend verkürzt sein.
Bitte beachten Sie, dass kleine Staubeinschlüsse aufgrund von Umgebungsluft und statischer Aufladung nicht vollständig vermeidbar sind. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar. Wir verweisen in diesem Zusammenhang nochmals auf die von FOLIATEC.com ausgehändigten Pflegehinweise.

6. Ort der Leistung
Der Kunde hat das Fahrzeug gründlich gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in unserer Werkshalle abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Hierfür wird im Einzelfall ein gesondertes Entgelt vereinbart.

7. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden
Basis einer Fahrzeugvoll- oder Teilverklebung ist die Bereitstellung eines gründlich gereinigten Fahrzeugs. In Waschstraßen ist die einfachste Wäsche durchzuführen (keine Polituren/Wachse). Auf das Aufbringen von Polituren und Wachsen auf den Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit sein.
Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände, Flugrost und Klebereste (insbesondere bei Sonnenschutzfolien oder alten Folien) sind vom Kunden zu entfernen.
Führen wir diese Zusatzarbeiten durch, berechnen wir hierfür einen Stundensatz von 75,– € zzgl. MwSt. (zzgl. benötigtem Material wie z. B. Kleberesteentferner).

8. Haltbarkeit der Folierung / Untergründe
Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes. Auf sauberen, rostfreien, lackierten, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 7 Jahren. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Pflege der Folie abhängt.

Eine verkürzte Haltbarkeit tritt häufig bei überlackierten Kunststoffteilen auf. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall kein Hindernis dar, sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden. Allerdings übernehmen wir keine Garantie auf Lackerhalt bei Demontage der Folie auf nachlackierten Teilen. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt. Wir beschichten ausschließlich glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung nicht gewährleistet.

9. Schäden durch die Folierung
Bei einer Folierung ist es nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns, diese Schnitte an unauffälligen Stellen vorzunehmen. Wenn möglich, verwenden wir ein messerloses Schneideband (Knifeless-Tape), mit dem der Lack nicht beschädigt werden kann.

Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o.ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen, z. B. unsachgemäße Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen.

Bei der Entfernung von Scheibentönungen kann es vorkommen, dass sich einzelne Drähte der Scheibenheizung ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden wird nicht übernommen, da diese unvermeidbar sind.

10. Folien mit Struktur
Folien mit einer Struktur (z. B. Carbon) können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen Verklebungen sichtbar sind. Diese Unterschiede sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar.

11. Falten und Überlappungen bei der Folierung
Von der Optik ist die Folierung eines Fahrzeugs kaum von einer Lackierung zu unterscheiden, jedoch nicht gleichzusetzen. Folien haben andere Eigenschaften als Lacke. Evtl. auftretende Faltenbildungen, die bei extremen Rundungen von Teilen entstehen, werden so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen. Sie sind meist unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.

Beklebungen von Flächen, die die Folienbreiten übersteigen, können Überlappungen an unauffälligen Stellen erforderlich machen.

12. Staub / Luftbläschen
Es ist technisch unvermeidbar, dass sich bei der Verarbeitung zwischen Folie und Lack kleinste Staubpartikel befinden können. Solche Einschlüsse sind bis zu einem gewissen Maß normal, beeinträchtigen weder Haltbarkeit noch Funktion der Folie und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Ebenso können bei der Verarbeitung kleine Luftblasen entstehen, die in der Regel nach einiger Zeit von selbst verschwinden und somit keinen Mangel darstellen. Bei Nassverklebungen können zusätzlich sogenannte „Wasserblasen“ auftreten, die erfahrungsgemäß innerhalb von 4–8 Wochen vollständig verschwinden.

Auch bei Fahrzeugbeklebungen – sowohl bei Voll- als auch bei Teilverklebungen – sind Staubeinschlüsse zwischen Folie und Untergrund technisch bedingt möglich und kein Grund für eine Reklamation.

13. Gummidichtungen und bewegliche Bauteile
Bei Fahrzeugfolierungen ist zu beachten, dass bewegliche Bauteile sowie angrenzende Gummidichtungen zu einer mechanischen Belastung der Folie führen können. Durch Bewegung, Vibration oder Druck kann es in diesen Bereichen zu einem Aufschieben oder leichten Ablösen der Folie kommen. Dieses Verhalten ist technisch unvermeidbar, von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich ausgeprägt und stellt keinen Mangel dar. Eine Reklamation aufgrund solcher Erscheinungen ist ausgeschlossen.

14. Vollverklebung / Nachkontrolle
Nach einer Fahrzeugvollverklebung bitten wir Sie, nach ca. 4 Wochen einen kostenlosen Nachkontrolltermin zu vereinbaren. Dieser sorgt dafür, dass Ihre Folie eine maximale Lebensdauer erreicht.

15. Problematische Stellen / Einleger / Zusatzkosten
Durch den Einbau von sicherheitstechnischen Elementen (z. B. Seitenairbags oder andere elektronische Komponenten) ist eine Demontage zur Verklebung der Folie teilweise schwierig. In diesem Fall erfordert es das Hinzuziehen von Fachpersonal einer Werkstatt.

Für die Demontage und anschließende Montage dieser Teile ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Werden diese Arbeiten nicht durchgeführt, sind Einschränkungen zu akzeptieren. Die Folie kann in diesem Fall nicht in einem Stück verarbeitet werden, sondern wird mit sog. Einlegern überlappend verklebt.

Die Folienschnitte werden an unauffälligen Stellen durchgeführt. In starken Vertiefungen (hauptsächlich bei Frontschürzen) lässt es sich oft nicht vermeiden, mit Einlegern zu arbeiten, um Überdehnungen und Ablösungen der Folie zu verhindern. In Bereichen mit erforderlicher Dehnung kann es zu Dehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies ist materialbedingt und kein Reklamationsgrund.

16. Nachbesserung / Gewährleistung
Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, vereinbaren Sie bitte einen Begutachtungstermin in unserem Haus. Kleinere Mängel können relativ zeitnah nach Absprache korrigiert werden.

Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung.

Der Kunde hat das Fahrzeug bei Abholung zu überprüfen und eventuelle Mängel sofort anzuzeigen. Bei begründeten Reklamationen werden Mängel sofort behoben.

Da die Folie „arbeitet“ und erst nach 24–48 Stunden ihre volle Haftung erreicht, behalten wir die Fahrzeuge mindestens einen Tag länger, um alle Kanten nachzuarbeiten und erneut zu föhnen. Kunden, die auf eine sofortige Herausgabe bestehen, verzichten auf ihre Gewährleistungsansprüche.

17. Garantien
Auf unsere Arbeit gewähren wir die gesetzliche Gewährleistung. Auf Folien zwei bis sieben Jahre je nach Herstellerangaben.

18. Pflege und Gewährleistungsvoraussetzungen
Die Haltbarkeit und Gewährleistung der Folienarbeiten setzt die Einhaltung der von der FineArt GmbH & Co. KG angegebenen Pflege- und Nutzungshinweise voraus. Insbesondere ist Folgendes zu beachten:

  • Fahrzeugwäschen sind frühestens 7 Tage nach der Verklebung durchzuführen.

  • Der Einsatz von Bürstenwaschanlagen, aggressiven Reinigungsmitteln, Lösungsmitteln oder Poliermitteln ist zu vermeiden.

  • Hochdruckreiniger dürfen nur mit einem Mindestabstand von 40 cm und nicht direkt auf die Folienkanten angewendet werden.

  • Mechanische Belastungen wie Kratzen, Scheuern oder sonstige unsachgemäße Einwirkungen können die Folie beschädigen.

Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise entstehen, stellen keinen Mangel dar und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

19. Haftung für Vorschäden
Die FineArt GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch vorhandene Vorschäden am Fahrzeug entstehen. Hierzu zählen insbesondere Rost, Steinschläge, unsachgemäße oder nicht fachgerecht durchgeführte Lackreparaturen, Spachtelstellen oder nachlackierte Flächen. Kommt es beim Entfernen oder Verarbeiten der Folie zu Ablösungen von Lack oder Spachtel, liegt dies in der Verantwortung des Auftraggebers und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

20. Farbabweichungen / Materialverhalten
Farb- und Strukturabweichungen zwischen verschiedenen Folienchargen sind produktionsbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar. Bei Teilverklebungen kann es im Vergleich zum Originallack zu sichtbaren Farbunterschieden kommen, insbesondere durch unterschiedliche Alterung oder UV-Einwirkung. Ebenso kann es im Laufe der Zeit zu einer materialbedingten Veränderung der Farbtöne durch Sonneneinstrahlung oder Witterung kommen. Diese Veränderungen sind normal und kein Reklamationsgrund.

21. Haftungsbegrenzung
Die Haftung der FineArt GmbH & Co. KG auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

22. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag bleibt die von der FineArt GmbH & Co. KG verarbeitete und eingebrachte Folie Eigentum der FineArt GmbH & Co. KG.

23. Leistungshindernisse
Bei höherer Gewalt (z. B. Witterungseinflüssen) oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Lieferverzögerungen) besteht kein Anspruch auf Durchführung. Besteht der Auftraggeber trotz höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse auf Durchführung, leistet die FineArt GmbH & Co. KG keinerlei Gewähr.

Sobald das Leistungshindernis entfällt, bemühen wir uns, den Auftrag innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchzuführen. Wir haften in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird ebenfalls nicht gehaftet.

Tritt der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Absage vom Auftrag zurück, sind wir berechtigt, die entstandenen Materialkosten und Ausfallzeiten als Entschädigung einzufordern. Wir stellen in der Regel 40 % der Auftragssumme, mindestens jedoch den Materialpreis, in Rechnung.

24. Gebäudeschutzfolie
Gebäudeschutzfolien werden ausschließlich von außen montiert. Staubeinschlüsse sind hierbei nicht zu vermeiden und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Bei silikonumfassten Fensterflächen lässt sich ein Randabschluss nicht verhindern.

Ab einer Montagehöhe von 2 Metern wird ein Rollgerüst o. Ä. bauseits erforderlich. Die Haltbarkeit beträgt je nach Sonneneinstrahlung 3–6 Jahre. Danach sollte die Folie ausgetauscht oder entfernt werden.

25. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Auslieferung. Im Privatkundenbereich ist der Rechnungsbetrag sofort fällig und kann bar, mit EC-Karte, Kreditkarte oder nach vorheriger Absprache per PayPal beglichen werden.

Im Geschäftsbereich gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung (§ 271 BGB). Nach Ablauf dieser Frist tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro fällig. Die FineArt GmbH & Co. KG ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß § 288 BGB geltend zu machen.

Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, ist die FineArt GmbH & Co. KG – unbeschadet weiterer Rechte – berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzuhalten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

Die Aufrechnung gegen Forderungen der FineArt GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (§ 309 Nr. 3 BGB). Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der FineArt GmbH & Co. KG an Dritte zu übertragen (§ 354a HGB bleibt unberührt).

26. Gerichtsstand / anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der FineArt GmbH & Co. KG.

27. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien verfolgt haben. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag lückenhaft ist.

Stand: 01/2025